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Schwimmwesten! Neue Regelung.

Es müssen so viele Schwimmwesten auf dem Schiff sein wie Personen drin sind.

Die Schwimmwesten müssen einen Kragen haben und der Auftrieb muss angeschrieben sein.
Alle anderen Schwimmwesten sind nur noch für Sportaktivitäten erlaubt und gelten so nicht als Rettungsmaterial.

Wir empfehlen eine Schwimmweste mit Kragen und 75N Auftrieb, da diese im Notfall automatisch auf den Rücken dreht.
Schwimmwesten kann man bei uns kaufen für 65.00 CHF

Neue Regelung auch am Bodensee:

Pedalos und Ruderboote, die sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen, müssen auf dem Bodensee künftig mit Rettungswesten ausgerüstet sein. So sieht es die überarbeitete Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) vor, die Anfang 2014 in Kraft getreten ist.